Die Begriffe Renovation und Sanierung werden oft im selben Zusammenhang verwendet, sind aber unterschiedliche Vorhaben.
Beim Renovieren werden optische, jedoch nicht zwingend nötige Verbesserungen am Objekt vorgenommen, ohne die Bausubstanz zu verändern. Der Wert der Immobilie wird somit gesteigert.
Bei einer Sanierung werden Schäden oder Mängel, in unserem Fall zum Beispiel undichte Fenster, beseitigt. Die Bausubstanz wird hierbei wieder in den ursprünglichen oder einen besseren Zustand versetzt. Im Vergleich zur Renovierung muss bei einer Sanierung ein Mangel vorliegen, welcher behoben wird, um die Qualität des Gebäudes zu erhalten.
Dies ist eine Form der Sanierung mit dem Ziel, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern. Wenn Sie eine Sanierung mit TOP-WIN® Fenstern durchführen, tragen die erhöhten Dämmwerte unserer Produkte zur Reduzierung Ihrer Energiekosten bei.
Heinz Schaller berichtet von seiner 1a-Fenstersanierungserfahrung und dem positiven Einfluss, welchen diese auf sein historisches Gebäude in Luzern hat. Lassen Sie sich selbst von seinem Bericht überzeugen.
Kosten einer Renovation können nicht von den Steuern abgezogen werden, da es sich dabei um eine Wertsteigerung handelt. Hingegen sind werterhaltende Sanierungskosten und Energiesparinvestitionen steuerlich abzugsfähig. Die Kosten können effektiv oder pauschal abgezogen werden und im Falle einer umfangreichen energetischen Sanierung sogar über mehrere Jahre steuermindernd geltend gemacht werden.
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten oder wünschen Sie eine Offerte für Ihr nächstes Bauprojekt? Unsere Ansprechperson ist für Sie da.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Sanierungen. Bei weiteren Anliegen steht Ihnen unser Fachpersonal gerne zur Verfügung.
Im Prinzip kann jedes Fenster saniert werden, egal, wie alt es ist. Es kann jedoch vorkommen, hauptsächlich bei schützenswerten Objekten, dass strenge, optische und bauphysikalische Vorgaben eingehalten werden müssen.