Lärm kann sehr belastend sein, insbesondere, wenn dieser einem Schlaf, Entspannung oder Konzentration raubt. Damit Sie trotz lauten Einflüssen von aussen eine stille Umgebung geniessen können, sorgen Schallschutzfenster dafür, dass Alltagsgeräusche einer befahrenen Strasse oder eines Bahngleises durch das Fenster gefiltert werden und so die Störfaktoren nicht in Ihre Wohnräume eindringen.
Schallwellen sind einfache Schwingungen in der Luft, welche mit unserem Gehör als Geräusche wahrgenommen werden. Dazu gehören Stimmen und Vogelgezwitscher, aber auch Verkehrs- oder Alltagslärm. Einfach ausgedrückt ist Lärm störender Schall. Diese Störung kann im Rauminneren mithilfe von Schallschutzfenstern auf das Minimum reduziert werden.
Schallschutzfenster stellen einen Filter dar, welcher für angenehme Ruhe in der Wohnung sorgt. Um der Lärmbelastung entgegenzuwirken, werden gesetzliche Anforderungen an die Fassade und Fenster gestellt, an welche wir uns bei der Herstellung halten. Dabei spricht man von einem Schalldämm-Mass, welches bestimmt, wie gut der Lärm von aussen abgehalten werden muss. Hat ein Fenster ein Schalldämm-Mass von 30 dB, so wird der Schall von aussen bei geschlossenem Fenster um 30 dB leiser. Verschiedene Isolierverglasungen und Glasstärken sorgen dafür, dass Rasenmähergeräusche, schwere Lastwagen oder sogar laute Autohupen im Haus nur noch gedämpft wahrgenommen werden.
In Zusammenarbeit mit führenden Schweizer Glasherstellern setzen wir laufend auf moderne Isolierverglasungen. So erzielen unsere Fenster Schallschutzwerte von bis zu Rw 44 dB. Zusätzlich sorgt eine umlaufende, perfekt anliegende Überschlagsdichtung für eine optimale Abdichtung gegen Lärm.
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten oder wünschen Sie eine Offerte für Ihr nächstes Bauprojekt? Unser Ansprechpartner ist für Sie da.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Schallschutz. Bei weiteren Anliegen steht Ihnen unser Fachpersonal zur Verfügung.
Die Einstufung der Lärmempfindlichkeit wird in drei Kategorien unterteilt:
Lärmschutzfenster sind dann Pflicht, wenn der Gesetzgeber oder die Behörde dies in der Baubewilligung vorgibt. Dies ist oft der Fall an stark befahrenen Strassen, neben Eisenbahngleisen oder in der Nähe von Flughäfen.
Bei Doppel- und Reihen-Einfamilienhäusern sowie neu gebautem Stockwerkseigentum sind erhöhte Anforderungen ebenfalls Pflicht.
Schallschutzfenster reduzieren die Geräuschbelastung von aussen, indem sie den Schall dämmen, bevor er ins Rauminnere gelangt. So entsteht eine zuverlässige Barriere gegen Lärm, für spürbar mehr Ruhe und Wohnkomfort in Ihrem Zuhause.
Lärmschutz kann auch nachgerüstet werden, indem unter anderem das herkömmliche Glas durch ein dickeres Isolierglas ausgewechselt wird, oder der Fensterflügel mit einer Überschlagsdichtung (zusätzliche Gummidichtung) versehen wird.