Ein Carport ist die stilvolle Alternative zur Garage – offen, luftig und trotzdem rundum schützend. Ob als Anbau an das Wohnhaus oder als freistehende Lösung: Ein Carport aus Holz nach Mass schützt Ihr Fahrzeug zuverlässig vor Regen, Schnee und starker Sonneneinstrahlung und fügt sich dabei harmonisch in die Architektur Ihres Hauses oder Gartens ein.
Ob als freistehende Lösung oder direkt ans Haus angebaut – unsere Carports lassen sich flexibel an Ihre Gegebenheiten und Vorstellungen anpassen. Die Konstruktion erinnert an eine kompakte Pergola und kann je nach Wunsch als offene Variante oder als Modell mit seitlichem Sicht- und Windschutz realisiert werden.
Ein individueller Carport aus Holz eignet sich nicht nur als Autounterstand, sondern kann auch als Unterstand für Fahrräder sowie Gartengeräte eingesetzt werden oder als überdachter Zugang zwischen Haus und Garten dienen. Dank durchdachter Planung und flexibler Gestaltung passen sich unsere Lösungen perfekt an Ihre Umgebung an.
Dank starker Logistikpartner und sorgfältiger Planung können unsere Carports und Unterstände bereits komplett in unserem Werk vorgefertigt werden. Die vormontierten Elemente werden als Ganzes zur Baustelle transportiert und direkt auf die bauseitigen Fundamente gesetzt, ausgerichtet und fachgerecht befestigt. So verkürzen wir die Montagezeit auf ein Minimum – sauber, schnell und effizient.
Wir realisieren Carports und Velounterstände aus Holz nach Mass, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und die örtlichen Gegebenheiten. Von der Planung bis zur Montage begleitet Sie unser erfahrenes Team mit Fachwissen im Holzbau.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Carports. Bei weiteren Anliegen steht Ihnen unser Fachpersonal zur Verfügung.
In der Schweiz ist für einen Carport in der Regel eine Baubewilligung erforderlich – unabhängig von Grösse oder Bauweise. Einige Kantone oder Gemeinden erlauben kleinere Bauten im vereinfachten Verfahren, doch solche Ausnahmen sind lokal geregelt. Wir empfehlen, frühzeitig bei Ihrer Gemeinde nachzufragen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Die Abstände zur Grundstücksgrenze richten sich nach den kantonalen und kommunalen Bauvorschriften. In vielen Fällen gilt ein Mindestabstand von 2 bis 5 Metern. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa mit dem Einverständnis der Nachbarn, können Abweichungen möglich sein. Gerne unterstützen wir Sie bei der Abklärung mit der Behörde.
Ein Carport dient in erster Linie dem Schutz von Fahrzeugen wie Autos, Motorrädern oder Velos. Auch Gartengeräte oder Brennholz dürfen eingestellt werden, solange die Nutzung den baurechtlichen Vorgaben entspricht. Bei der Lagerung von brennbaren Materialien sind zudem die geltenden Brandschutzrichtlinien zu beachten.