Ob freistehend im Garten, als Terrassenüberdachung oder neben dem Pool – eine Pergola aus Holz lässt sich vielseitig einsetzen und ist immer ein Blickfang. Dabei sitzen Sie mit Familie und Freunden geschützt und komfortabel an der frischen Luft und können Ihren Garten das ganze Jahr über geniessen. Ein grosser Vorteil: Dank der Vielseitigkeit von Holz lassen sich der Stil und die Struktur einer Holzpergola individuell gestalten und harmonisch in die Architektur Ihres Hauses integrieren.
Eine Holzpergola bietet nicht nur ein stilvolles Gestaltungselement, sondern auch praktischen Wetterschutz. Ob dicht mit Efeu bewachsen oder mit einem Sonnensegel ausgestattet – sie sorgt an heissen Tagen für angenehmen Schatten. Besonders eine natürliche Begrünung hat zusätzlichen Nutzen: Die Blätter spenden nicht nur Schatten, sondern kühlen die Umgebung, indem sie bei Hitze Wasser verdunsten und so Wärme entziehen.
Eine Pergola kann nicht nur im Sommer punkten. Im Spätherbst und Winter dient sie als geschützter Platz, um Gartenmöbel oder andere Gegenstände unterzustellen. Je nach Bauweise bietet sie einen zuverlässigen Schutz vor Wind und Wetter und kann so zusätzlichen Stauraum in der Garage ersetzen.
Es ist jedoch ratsam, das abgestellte Mobiliar mit Planen abzudecken. Besonders Holzmöbel reagieren empfindlich auf Schneefall und dauerhafte Feuchtigkeit und benötigen daher einen zusätzlichen Schutz.
Wir begleiten Sie bei der Verwirklichung Ihres Gartentraums mit einer Sitzplatzüberdachung ganz nach Ihren Wünschen.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Pergolen. Bei weiteren Anliegen steht Ihnen unser Fachpersonal zur Verfügung.
Der wesentliche Unterschied liegt in der Überdachung: Eine klassische Pergola besteht in der Regel aus offenen, oft begrünten Trägerstrukturen und ist nicht gedeckt. Sie spendet Halbschatten, bietet aber keinen vollständigen Witterungsschutz. Im Gegensatz dazu verfügt eine Terrassenüberdachung über ein festes Dach, welches vor Regen und direkter Sonneneinstrahlung schützt. Dieser Unterschied spielt bei der baurechtlichen Einordnung und der Bewilligungspflicht eine entscheidende Rolle.
Ja, der Bau einer Pergola ist grundsätzlich bewilligungspflichtig – unabhängig von ihrer Grösse. Da sie als bauliche Veränderung im Aussenbereich gilt, ist in der Regel ein Baugesuch bei der zuständigen Gemeinde einzureichen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Abklärung und Einreichung der nötigen Unterlagen.